feel-ok.ch zeigt dir, wie du das Internet und die sozialen Medien sicher, effizient und zu deinem Vorteil nutzen kannst, damit du aus dem Web herausholst, was dir und deinen Mitmenschen gut tut. feel-ok.ch erklärt dir, wie du dich gegen die Schattenseiten der virtuellen Welt schützen kannst, um negative Erlebnisse zu vermeiden.

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Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeichen einer Onlinesucht», «Pornografie» und «Ich bin ein Star (Sexting)».

feel-ok.ch erklärt dir, wie Internet funktioniert, wie man fragwürdige Infos von guten Inhalten unterscheidet, vertieft das Thema Sex im Netz, erläutert, was die Profile der sozialen Medien wirklich bedeuten, ob Minderjährige online shoppen dürfen, wie man zweifelhafte Angebote im Internet erkennt, wie man im Internet auf der sicheren Seite bleibt und wie man sich gegen Cybermobbing schützt.

Bist du Tag und Nacht online oder immer am Gamen? Dann finde heraus, warum eine Online-/Gamesucht kein harmloses Problem ist und was du dagegen machen kannst.

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Hast du deinen Onlinekonsum im Griff? Teste dich selbst mit dem Onlinesucht-Test. Ob du mit hohem Risiko im Web surfst oder schlau unterwegs bist, zeigt dir das Ergebnis vom Web-Profi-Test.

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Die Kernaussagen dieses Artikels zum Anhören in 6 Minuten.

Für den Einsatz der Audiodatei mit Jugendlichen empfiehlt feel-ok.ch das Arbeitsblatt zum Thema „Fake News (Desinformationen), Fehlinformationen und Deepfakes” als didaktische Unterstützung herunterzuladen.

Kaufen im Internet
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Online shoppen und Geld ausgeben: Was ist erlaubt, was nicht...

Daniels Bestellung ist ohne Zustimmung der Eltern nicht verbindlich, wenn er das Skateboard nicht mit eigenem, frei verfügbarem Geld bezahlen kann. Fabio hingegen darf die Smartwatch behalten, wenn er sie mit eigenem, frei verfügbarem Geld bezahlt hat. Und Maria muss strittige Kosten für einen fragwürdigen Handy-Mehrwertdienst oder eine Abo-Falle nicht einfach widerspruchslos bezahlen. (siehe hier die Fragen...)

Der Fall «Daniel»

Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen.Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen. Ohne Zustimmung der Eltern ist ein solcher Vertrag für ihn grundsätzlich nicht verbindlich.

Aus diesem Grund dürfen die Eltern von ihm verlangen, dass er das Skateboard zurückschickt. Der Verkäufer muss das Objekt zurücknehmen, wenn kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist oder die Eltern die Zustimmung verweigern.

Eltern, die mit der Handlung ihres Kindes nicht einverstanden sind, müssen dem Vertragspartner möglichst rasch schriftlich darüber informieren.

Der Fall «Fabio»

Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessenAnders sieht es bei Fabio aus. Er kauft die Smartwatch mit seinem Taschengeld. Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessen, auch wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind. Fabio darf seine Smartwatch also behalten.

Voraussetzung ist aber, dass das Geld wirklich frei verfügbar ist, also zum Beispiel aus Taschengeld oder eigenem Verdienst stammt, und dass Fabio urteilsfähig ist.

Maria tappt in eine moderne Abo-Falle.

Maria tappt in eine moderne Abo-Falle.Maria (16) sieht in den sozialen Medien ein Gewinnspiel, ein Quiz oder einen Intelligenztest. Neugierig klickt sie auf den Link, beantwortet einige Fragen und gibt ihre Handynummer ein.

Zu ihrer grossen Überraschung erhält sie weder den versprochenen Gewinn noch ein sinnvolles Ergebnis. Stattdessen schrumpft ihr Handy-Guthaben oder auf ihrer Telefonrechnung erscheinen Beträge für einen Dienst, den sie so nicht bewusst abschliessen wollte.

Ende Monat erhält Maria eine ungewöhnlich hohe Telefonrechnung. Panik macht sich breit.

Allmählich versteht sie, dass möglicherweise ein kostenpflichtiger Handy-Mehrwertdienst oder ein Abo aktiviert wurde. Was kann sie dagegen tun?

  1. Abonnement oder Mehrwertdienst stoppen
    Wenn Maria kostenpflichtige SMS von einer Kurznummer erhält, kann sie den Dienst oft mit einer SMS wie «STOP ALL» an die angegebene Kurznummer beenden. Der genaue Stop-Befehl sollte in den erhaltenen Nachrichten stehen.
  2. Anbieter identifizieren und Unterlagen sichern
    Maria sollte die Nummer, SMS, Screenshots und Rechnungspositionen sichern. Sie kann ihre Mobilfunkanbieterin fragen, welcher Mehrwertdienst oder welcher Abrechnungsdienst hinter der Belastung steht.
  3. Forderung bestreiten
    Wenn Maria den Dienst nicht klar und bewusst bestellt hat oder über Preis und Kosten nicht transparent informiert wurde, sollte sie die Forderung schriftlich bestreiten (am besten per Einschreiben). Sie kann mitteilen, dass sie keinen wirksamen Vertrag abschliessen wollte beziehungsweise dass sie sich getäuscht fühlt und die Forderung nicht anerkennt.

    Ein mögliches Schreiben lautet:

    «Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bestreite die mir in Rechnung gestellten Kosten. Ich habe keinen kostenpflichtigen Dienst bewusst bestellt beziehungsweise wurde über die Kosten nicht ausreichend klar informiert. Ich anerkenne die Forderung deshalb nicht.»

    Es ist sinnvoll, eine Kopie des Schreibens aufzubewahren.

  4. Mobilfunkanbieterin informieren
    Vor Ablauf der Zahlungsfrist sollte Maria auch ihrer Mobilfunkanbieterin schriftlich mitteilen, dass sie die betreffenden Mehrwertdienst-Kosten bestreitet. Den unbestrittenen Teil der Telefonrechnung sollte sie bezahlen.

    Wird eine Rechnung für andere Leistungen als eigentliche Fernmeldedienste bestritten, darf der Zugang zu den Fernmeldediensten wegen dieser Streitigkeit nicht gesperrt werden. Eine Sperrung des Zugangs zu Mehrwertdiensten ist aber möglich.
     
  5. Hilfe holen, wenn keine Einigung zustande kommt
    Falls sich Maria mit ihrer Mobilfunkanbieterin oder dem Anbieter des Mehrwertdienstes nicht zu einigen vermag, kann sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom) wenden.

    Der ombudscom kommt die Kompetenz zu, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens beizulegen.

    Voraussetzung ist in der Regel, dass Maria vorher versucht hat, den Streit direkt mit dem Anbieter oder der Mobilfunkanbieterin zu klären. Auf der Website der ombudscom ist beschrieben, wie vorzugehen ist. 

Was, wenn es um dich geht?

Auch wenn es dir noch so peinlich ist: Falls du in eine ähnliche Situation gerätst wie Maria, informiere unbedingt deine Eltern oder mindestens eine andere erwachsene Vertrauensperson.

Gemeinsam könnt ihr dem Anbieter des fraglichen Mehrwertdienstes oder der Abo-Falle schriftlich mitteilen, dass die Forderung bestritten wird. Zudem könnt ihr bei deiner Mobilfunkbetreiberin die Rechnung bezüglich des Mehrwertdienstes bestreiten.

Wichtig ist, ruhig zu bleiben, Unterlagen zu sammeln und auf Drohschreiben nicht vorschnell mit einer Zahlung zu reagieren. Ob ein Anbieter mit seiner Forderung tatsächlich durchkommt, hängt vom konkreten Fall ab.

Siehe auch:

Ombudscom

Patronat
Autor/-in
Benno Maurer
Revisor/-in
Philippe Barman
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